Monatsarchiv für August 2007

Aug 06 2007

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Ingo Breuer

Bildungsfreiheit – für wen?

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Nicht nur säkular geprägte Eltern wünschen sich Schule zu Hause machen zu dürfen, sondern, ich denke eben gerade Christen, die nicht nur dem Namen nach Christen sind. Und diese werden heutzutage “religiöse Fanatiker” genannt.
 
Was sind religiöse Fanatiker?
Können schon Gewissenskonflikte fanatisch sein? Wer etwas dagegen hat, daß seine Kinder in der Evolutionslüge, Sex, usw. unterrichtet werden, ist schon fanatisch? Sind aber nicht diese Menschen religiöse Fanatiker, welche ihre Überzeugung mit Gewalt und Druck in Intoleranz dem Nächsten aufdrängen wollen?  Ist es nicht ein wenig falsch verstanden, jene als Fanatiker zu bezeichnen, welche ihre Kinder vor dem (ver-)modernden Zeitgeist schützen wollen? Eigentlich haben ja nicht die Wertmaßstäbe der Bibel sich geändert, sondern der Mensch hat sich zu weit davon entfernt, so daß ihm schon solch grundlegende Dinge als fanatisch erscheinen.
 
Durch die allmähliche und allgemeine Entwicklung zu Dekadenz, Zuchtlosigkeit und Gesetzlosigkeit in den meisten öffentlichen Schulen können diejenigen, welche ihre Einstellung biblisch gründen ihre Kinder nicht mehr freiwillig dorthin schicken. Außerdem sind es ja nicht allein die Unterrichtsinhalte, wie Evolution, Sex usw. sondern vor allem die familiendestruktiven Einstellungen der Lehrmaterialien, Lehrer, Schüler, usw.. Was nützt es den Kindern, wenn sie gut gelernt haben, viel wissen und später als studierte Leute keine normale Familie haben können. Familie im ursprünglichen (und normalen) Sinne besteht aus Ehemann und Ehefrau, sowie normalerweise Kindern. Wenn die Ehe und Familie unter Gottes Segen sein soll muß sie auch auf Seine Prinzipien und Ordnungen aufgebaut werden. Wenn dies nicht geschieht ist selten eine gute andauernde Ehe zu erwarten. Wie oft hört man von geschiedenen Ehen? Oft auch hochgebildete Menschen schätzen zuallererst einen guten Lebensstandard und später verzweifeln sie dann.
In einem Staat, der immer von Toleranz spricht, sollte auch dies zur Begründung einer Heimbeschulung genügen!
 
Was die Kontrollen betrifft, so bin ich dafür, daß man gewisse Kommissionen zu den einzelnen Familien sendet, um zu untersuchen, ob sie nicht die Rechte mißbrauchen (Trittbrettfahrer). Das kann jedoch schon damit erreicht werden, wenn man die selbst unterrichtenden Eltern verpflichtet, eine Art Klassenbuch zu führen und bei der Kontrolle (die unvorangemeldet geschehen sollte) dieses und auch die Aufzeichnungen der Schüler gegeneinanderhält. Wenn man nämlich die Schüler testet bekommt man nur den momentanen Eindruck von ihm. Erst zum Schulabschluß ist eine Prüfung angebracht. Es sind nämlich nicht immer überbegabte Kinder, sondern auch Unterbegabte und sogenannte Spätzünder. Was kann ein hundertprozentiger Lehrer da machen? Nein!!! Auch unterbegabte Schüler müssen das Recht auf Schule zu Hause haben. Wenn ein minderbegabtes Kind jährlich auf seinen Wissensstand untersucht würde und es wegen der schlechten Ergebnisse zur Schule müßte, greifen ganz andere Aspekte. Homeschooling wird nicht allein wegen der schlechten Pädagogik der Schulen gemacht, sondern vornehmlich aus Sorge um das seelische Wohl des Kindes!
 
Von Käseglockencharakter in Bezug zu Heimschule sprechen meistens als erstes die Feinde der ordentlichen Familie, sie vermuten sogar darin eine Parallelgesellschaft. Es ist ja erstaunlich, zumal bisher nur die Staatsschulen zu Parallelgesellschaften geführt haben! Heimschule kann nicht an Parallelgesellschaften schuld sein, da es ja offiziell keine gibt. Wo kommen die also her???

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Aug 01 2007

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Ingo Breuer

Bildungsfreiheit durch Bildungspflicht statt Schulpflicht

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I N T E R G R U N D
KARSTEN KRYSTOFIAK

In dem Roman „Die Feuerzangenbowle“ (1933) erzählt sich eine Herrenrunde gegenseitig Anekdoten aus der Schulzeit. Der junge Schriftsteller Pfeiffer beneidet seine Freunde um die offensichtlich spaßige Schulzeit – denn er wurde von einem Hauslehrer unterrichtet.
Heute gibt es in Deutschland Eltern, die Schüler um die Schulzeit partout nicht beneiden: volle Klassen, Unterrichtsausfall, veraltete Lehrmittel, Verrohung und Gewalt. Um zumindest den eigenen Kindern den Schulbesuch zu ersparen, fordern sie die freie Alternative des Hausunterrichts. Die staatlichen Behörden sehen in der Forderung eine Herausforderung.
Dabei hatte Friedrich der Große sicher nur Gutes im Sinn, als er durch sein „Generallandschulreglement“ 1763 die allgemeine Schulpflicht für Preußen bestätigte: „Zuvörderst wollen Wir, dass alle Unsere Untertanen, ihre Kinder vom fünften Jahre ihres Alters in die Schule schicken und damit bis ins vierzehnte Jahr kontinuieren, bis sie das Nötigste vom Christentum gefaßt haben und fertig lesen und schreiben können, was ihnen nach den approbierten Lehrbüchern beigebracht werden soll.“

Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten

Seitdem ist in Deutschland die Schulpflicht Ländersache. Sechzehn Schulgesetze regeln bundesweit das Alter der Einschulung von fünf (Berlin) bis zu acht Jahren (Saarland) sowie die Anzahl der Pflichtschuljahre von neun (Thüringen) bis zwölf (Bremen). Die Schulgesetze kennen auch Ausnahmen von der Schulpflicht, nämlich in „besonderen Ausnahme- oder Härtefällen“. Die Entscheidung liegt letztlich bei der zuständigen Landesschulbehörde. Voraussetzung für eine Befreiung ist jedoch, daß „eine gleichwertige Förderung möglich“ ist.
Deutschlands prominenteste Nicht-Schulbesucher sind derzeit die Kaulitz-Brüder von Tokio Hotel. Ihr „besonderer Ausnahmegrund“: keine Zeit wegen Popstar-Karriere. Die Zustimmung zur Beurlaubung vom Unterricht hatte das Schulministerium Sachsen-Anhalt freiwillig erteilt: Durch täglich bis zu 20.000 pilgernde Fans war normaler Schulbetrieb am Magdeburger Kurfürst-Friedrich-Gymnasium nicht mehr möglich. Seitdem pauken Kaulitzens mit offizieller Duldung im Tourbus für den Realschulabschluß.
Wer kein Popstar ist, hat es mit dem Fernbleiben vom Unterricht schwerer – selbst wenn nachweislich eine „gleichwertige Förderung“ durch qualifizierten Unterricht zu Hause garantiert ist. Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Schulministeriums erklärt dazu gegenüber der jungen freiheit: „Der Bildungsauftrag der staatlichen Schule ist eindeutig: Kinder verschiedener sozialer Herkunft sollen gemeinsam unterrichtet werden, um soziales Handeln zu lernen.
Die Kinder sollen nicht isoliert erzogen werden. Darum besteht bei uns eine Schulpflicht. Diese Vorgabe ist klar und wird von uns rigoros und restriktiv durchgesetzt. Darüber besteht unter den Landtagsparteien allgemeiner Konsens.“
Das kann für Schulverweigerer teuer werden. Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß ihre Kinder zur Schule gehen. Wer das versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld fällig ist. In einzelnen Bundesländern sind bis zu 180 Tagessätze respektive Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten möglich. Bleiben diese Maßnahmen erfolglos, können Schüler von der Polizei zwangsweise zum Unterricht vorgeführt werden. Als letzte Konsequenz kann renitenten Eltern vom Familiengericht ganz oder teilweise das Sorgerecht entzogen werden. Zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht diese Rechtslage vor einem Jahr bestätigt.
Dagegen geklagt hatten Eltern, die ihren drei schulpflichtigen Töchtern den weiteren Besuch einer Gesamtschule verboten hatten. Die streng christlichen Eltern sahen sich durch ihren Glauben verpflichtet, den Vorgaben der Bibel wortgetreu zu folgen und „ihre Kinder von Einflüssen fernzuhalten, die den Geboten Gottes zuwiderlaufen“. Seit dem Schuljahr 2002 wurden die Kinder deshalb von den Eltern zu Hause unterrichtet. Gegen eine Verwarnung des Landgerichts hatten sie in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Zweite Senat hat die Beschwerde allerdings nicht zur richterlichen Entscheidung angenommen.
Was für das Gericht eine Ordnungswidrigkeit bleibt, ist für andere ein moderner Trend: „Homeschooling“ nennt sich ein Phänomen, das verstärkt um sich greift. Die Wiedergeburt des Schulunterrichts zu Hause durch Eltern oder Privatlehrer stammt aus den USA. Für die Bezeichnung Homeschooling fehlt bisher eine deutsche Definition; am gängigsten ist der Begriff Hausunterricht.
Grundsätzlich existieren in der Hausunterricht-Bewegung zwei Strömungen, die sich durch ihre Motive unterscheiden.
Eine Strömung bilden libertäre Eltern, die ihren Kindern Unterricht in einem antiautoritären Freiraum ohne Leistungsdruck ermöglichen wollen. Aktuelles Beispiel: Die „Neue Deutsche Welle“-Ikone Nena (siehe Artikel auf Seite 6) hat dieser Tage vom Hamburger Innensenator die Genehmigung zur Eröffnung der Privatschule „Neue Schule
Hamburg“ in Rahlstedt erhalten, die ein „selbstbestimmtes Lernen“ in freiheitlicher Atmosphäre bieten soll.
Die andere Strömung bilden konservative Christen. Für sie kollidieren staatliche Lehrpläne und das soziale Umfeld der Schulen unvereinbar mit den christlichen Werten. Dabei heißt es beispielsweise in Paragraph 2 des Schulgesetzes von Nordrhein-Westfalen über den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule: „Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.“ Wenn das nicht christlich ist. Doch die Kritiker werfen dem Schulsystem vor, in Wahrheit von der emanzipatorischen Pädagogik der 68er durchtränkt zu sein. Für die „Kritische Pädagogik“ der Frankfurter Schule ist die traditionelle Gesellschaft ein Hindernis auf dem Weg zur Sonne, zur Freiheit des Individuums – und muß deshalb weg. Hans Joachim Gamm, Mitautor der hessischen Sexualkunde-Richtlinien, formulierte das 1970 in seiner Schrift „Kritische Schule – Emanzipation für Lehrer und Schüler“ so: „Wir brauchen die sexuelle Stimulierung der Schüler, um die sozialistische Umstrukturierung der Gesellschaft durchzuführen und den Autoritätsgehorsam einschließlich der Kindesliebe zu den Eltern gründlich zu beseitigen.“
Vom Einfluß dieser Lehren führt für die Hausunterrichts-Initiativen ein direkter Weg zu den Zuständen wie an der berüchtigt gewordenen Neuköllner Rütlischule, wo sich die Pädagogen Beleidigungen und Drohungen ihrer Schüler ausgesetzt sehen. Harald Schmidt kalauerte jüngst darüber: „Jetzt bedauern es die 68er-Lehrer, daß sie damals den Wehrdienst verweigert haben …“
Doch neben der befürchteten „negativen Sozialisation“ durch Mißstände an öffentlichen Schulen sind manche „Homeschooler“ auch gegen Lehrplaninhalte, die allgemein kaum als Anzeichen eines Werteverfalls angesehen werden, zum Beispiel die naturwissenschaftliche Abstammungslehre.
Jörg Großelümern aus dem fränkischen Schwarzenbruck ist Vorstandsmitglied im Netzwerk Bildungsfreiheit (Netzwerk Bildungsfreiheit). Das Netzwerk ist ein bundesweiter Zusammenschluß sowohl antiautoritärer als auch christlicher Hausunterrichtsinitiativen. Und gerade letztere werden oft mit einem Fragezeichen versehen. Also „Hand aufs Herz, Herr Großelümern: Sind Schulkritiker christliche Fundamentalisten, die Sexualaufklärung und
Evolutionstheorie als Teufelswerk verdammen und im 21. Jahrhundert wortgetreu nach der Bibel leben wollen?“
Großelümern erklärt dazu gegenüber der jungen freiheit: „Das mit den Kreationisten wird von den Medien überzeichnet. Wir sind nicht weltfremd. Wir wollen auch nicht die staatliche Schule abschaffen. Wir wollen nur eine Alternative legalisieren. Wir sind nicht gegen Sexualerziehung – aber bitte verbunden mit einem Werterahmen.
Wir sind nicht gegen die Vermittlung der Evolutionstheorie – aber bitte mit der Schöpfungslehre als fairem Vergleichsangebot.“ Gut und schön. Aber das könnte man auch zusätzlich zu Hause bieten, ohne auf die Schule ganz zu verzichten. Und ist die Schule nicht ein nötiger Teil des natürlichen Ablöseprozesses von den Eltern? Großelümern meint: „Nein! Die Sozialisierung durch fremde Gleichaltrige führt zum Konformismus. Die Familie bietet bessere Vorbilder. Der Ablöseprozeß fällt durch Harmonie und Bindung sogar leichter. Unsere Gegner werfen uns immer vor: Durch Familienunterricht entstünden Parallelgesellschaften. Im Gegenteil! Parallelgesellschaften entstehen durch Gruppierungen gleichaltriger Schüler!“ Zumindest Großelümerns Theorie einer besseren Ablösung durch harmonische Bindung statt Fremderziehung wird neuerdings von renommierten Familienforschern aus Schweden und Kanada bestätigt.
Apropos Kanada: Dort erhalten Eltern, die ihre Kinder daheim unterrichten, sogar eine staatliche Förderung von bis zu 1.000 Dollar monatlich. Auch in Europa ist „Homeschooling“ nicht überall ein Reizthema: In Großbritannien werden schon über hunderttausend Kinder zu Hause unterrichtet.
Für Universitäten und Arbeitgeber in den USA gilt ein Hausunterrichts-Zeugnis als besondere Qualifikation. Heimschülern wird eine stärker am Individuum orientierte Förderung und bessere Motivation unterstellt. Das hängt damit zusammen, daß Hausunterricht in diesen Ländern keine Tradition als Protest gegen das staatliche System hat.

Keine Schulpflicht, sondern Bildungspflicht

Darum treibt es deutsche Schulverweigerer zunehmend ins Ausland, zum Beispiel nach Dänemark, in die Schweiz oder nach Österreich. Dort herrscht keine Schulpflicht, sondern „Bildungspflicht“, die auch zu Hause erfüllt werden kann. Nach Angaben des Netzwerkes Bildungsfreiheit sind bereits rund 40 Familien ausgewandert, überwiegend nach Österreich. Freilich ohne daß deshalb das österreichische Bildungssystem zusammengebrochen wäre.
Großelümern sagt dazu: „Wir wollen ja keinen Wildwuchs. Wir sehen ein, daß Bildung staatlich reguliert werden muß, um Standards zu sichern. Der Hausunterricht muß sich an den Maßstäben der Schule messen lassen. Aber wir wollen nicht bei jedem Kind die gleichen Lehrplan-Maßstäbe anlegen, sondern jedes individuell fördern.“
Bei Diplomatenkindern im Ausland oder in der Erwachsenenbildung genügen die Lehrpläne renommierter Fernschulen den staatlichen Maßstäben übrigens bestens. „Warum nicht auch bei Homeschoolern?“ will Großelümern wissen. Das hat sich wohl auch der UN-Sonderbeauftragte Vernor Muñoz gefragt, der kürzlich das deutsche Bildungssystem untersucht hat. Sein Fazit: Die Vereinten Nationen haben Deutschland ermahnt, Alternativen zur staatlichen Schule zu schaffen. Das hat die Homeschool-Vertreter ermutigt, den Rechtsweg nach Luxemburg zu beschreiten: Beim EU-Gerichtshof sind aktuell acht Verfahren anhängig. Die Entscheidung könnte ein Dammbruch werden. Einerseits sind Schulverweigerer keineswegs nur Erziehungsversager oder Sektenfanatiker. Andererseits: Kann sich der Staat die Aufgabe des Bildungsmonopols leisten? Führt das nicht zu dem von Großelümern verneinten Wildwuchs in der Erziehung? Bis die EU-Richter zu einer Entscheidung kommen, sollten die deutschen Politiker die Zeit nutzen, um das bestehende Schulsystem entscheidend zu verbessern.

Quelle: Junge Freiheit

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