Nov 25 2007
Eltern: Bücher weit entfernt vom staatlichen Erziehungsauftrag
Otting (dz) – “Der Landrat hat recht: Die Situation ist unbefriedigend.” Das schreiben die Eltern aus Otting, die sich seit Jahren weigern, ihre beiden Buben in eine staatliche Schule zu schicken. In einer Stellungnahme, die das Ehepaar unserer Zeitung zugesandt hat, verweist es auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Klägern Recht gegeben habe, die sich durch das Kreuz im Klassenzimmer ihrer Kinder in ihrem Elternrecht verletzt gesehen hätten. Das Kreuz habe aus den Klassenzimmern verschwinden müssen, andernfalls hätte den Kindern Befreiung vom Unterricht gewährt werden müssen.Die Richter hätten den Eltern das Recht zugestanden, “die Kinder von Glaubensüberzeugungen fernzuhalten, die den Eltern falsch und schädlich erscheinen”, so das Ehepaar aus Otting: “Auf diese Entscheidung berufen wir uns. Denn wir meinen, ein stummes Kreuz verletzt das elterliche Erziehungsrecht weit weniger als zum Beispiel die staatliche Sexualerziehung, die uns in fast allen geprüften Büchern in Form von sexueller Anmache begegnet ist.” Von christlicher Sexualethik sei in diesen Büchern nichts zu lesen. Oberste Bildungsziele der staatlichen Schulen in Bayern seien der Verfassung zufolge “Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung” und so weiter.Zu Ehrfurcht vor Gott erziehen”Wir waren bereit, unsere Kinder wieder in die Schule zu schicken, wenn diese die Schüler zu Ehrfurcht vor Gott erzieht. Die müsste in den staatlich zugelassenen Lehrbüchern zum Ausdruck kommen. Unsere Feststellungen – anhand von Kopien aus den Büchern belegt – beweisen, dass die Schulbücher eine postmoderne, von Gott, Ethik und Moral emanzipierte Gesellschaft propagieren und die Schulpflichtigen in diesem Sinne erziehen, ohne auch nur ansatzweise den staatlichen Erziehungsauftrag umzusetzen”, so das Ehepaar weiter.Statt ihre konkreten Feststellungen konkret zu widerlegen, habe das Landratsamt ihnen folgendes geschrieben: “Die vorgelegten Auszüge aus den Schulbüchern und dem Lehrplan begründen für sich keine Rechtfertigung, die Erfüllung der Schulpflicht zu verweigern. Es handelt sich bei den Büchern um schulaufsichtlich zugelassene Lehrmittel, welche die rechtlichen Anforderungen erfüllen und den pädagogischen und fachlichen Erkenntnissen … entsprechen.” Die Eltern fragen sich nun: “Wie erfüllen die Schulbücher die verfassungsrechtlichen Anforderungen? Durch ihre Zulassung?”Ihre Kinder seien bereits einmal in der staatlichen Schule getestet und wegen ihrer Leistungen und ihres Sozialverhaltens gelobt worden, berichten die Eltern aus Otting: “Wir sind nach wie vor bereit, unsere Kinder staatlich kontrollieren zu lassen. Wir haben auch angeboten, unsere Kinder so behandeln zu lassen wie Schulschwänzer. Die dürfen über die Flex-Fernschule ihren Hauptschulabschluss machen und sind deshalb von der Schulbesuchspflicht befreit. Warum nicht auch wir?”
Forum: Intensiv diskutiert wird das Thema Schulboykott in unserem Internet-Forum unter der Rubrik “Thema des Tages”.
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Donauwoerth/Uebersicht/Artikel,Eltern-Buecher-weit-entfernt-vom-staatlichen-Erziehungsauftr_arid,1076601_regid,2_puid,2_pageid,4496.html
Postmoderne Schulbücher?
“Viele aber, die da vorwitzige Kunst getrieben hatten, brachten die Bücher zusammen und verbrannten sie öffentlich und überrechneten, was sie wert waren, und fanden des Geldes fünfzigtausend Groschen.” Apostelgeschichte 19:19
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