Monatsarchiv für Januar 2008

Jan 23 2008

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Ingo Breuer

Wenn der Staat Bildung bestraft

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Privater Heimunterricht darf nicht länger kriminalisiert werden

Von Volker Ladenthin

Bis 1914 durften Eltern, die das wollten, ihre Kinder zu Hause unterrichten. Die flächendeckende Einführung der allgemeinbildenden Schule für alle ist also eine recht junge Erfindung. Das Preußische Landrecht hatte 100 Jahre zuvor in absolutistischer Manier festgelegt, dass die Schule “eine Veranstaltung des Staates” sei. Hierfür gab es ökonomische und politische Motive: Der Staat brauchte geschulte und gehorsame Untertanen.

Viele Pädagogen hatten diese Verstaatlichung der Bildung skeptisch betrachtet: Zu den bekanntesten gehörte Johann Friedrich Herbart. Zu evident waren die Vorteile der Privaterziehung: Eine Bildung, genau zugeschnitten auf den einzelnen Schüler. Kleine Gruppen, in denen neben dem Fachwissen auch Umgangsformen erworben wurden. Einzelunterricht. Goethe berichtet davon in “Dichtung und Wahrheit”. Es herrschte ein extrem hohes Lerntempo. Schon Zehnjährige konnten Latein und Französisch sprechen und griechische Klassiker im Original lesen.

Ob Kant, Hölderlin oder Fontane: Nahezu all unsere Klassiker haben dieses “homeschooling” erfahren oder waren als Hauslehrer tätig. Die armen Leute allerdings erreichte diese Bildungskultur nicht. Um auch sie fit zu machen, nahm man “aus ökonomischen Gründen” die bereits damals genau benannten Nachteile kollektiver Bildungsprozesse in Kauf: Standardisierung statt Individualisierung; drakonische Disziplinierung statt Erziehung; keine Berücksichtigung besonderer Interessen und Fähigkeiten; keine Beachtung des individuellen Lerntempos; Massenbetrieb mit Vandalismus, Ausgrenzung von Minderheiten, Anonymisierung.

Wir leben heute in einer pluralen Gesellschaft, in der die Bürger selbst über ihr Leben bestimmen können. Auch die Bildungsorganisation muss dieser Selbstbestimmung entsprechen. Der Staat kann ein Angebot machen; aber wer nachweisen kann, dass er es besser macht als der Staat, muss dies auch machen können. Das Grundgesetz erlaubt Privatschulen.

Warum verhindert der Staat dann Privatunterricht? Warum kriminalisiert er Eltern, nur weil sie ihre Kinder besser ausbilden wollen, als dies an vielen staatlichen Schulen derzeit möglich ist? Die Schule mag eine Veranstaltung des Staates sein. Die Bildung ist es nicht. Wir alle haben das Recht, uns auch ohne staatlichen Segen zu bilden: Kinder lesen nachmittags Bücher oder schauen abends Filme ohne staatliche Erlaubnis. Warum sollen Kinder nicht auch Englisch, Mathe und Geographie ohne staatliche Organisation lernen? Der Staat kann ja regelmäßig die Qualität prüfen, wenn er Eltern nicht traut. Längst leisten ambitionierte Eltern 50 Prozent der Bildungsarbeit bei der Betreuung von Hausaufgaben. Das ist doch „homeschooling“.

Seit Pisa wissen auch Politiker, dass Kinder bessere Lernergebnisse zeigen, wenn sich die Eltern stark um ihre Kinder kümmern. Warum verschließt sich die Bildungsplanung dieser simplen Einsicht? Warum stärkt man bildungsambitionierte Eltern nicht, sondern behindert sie? Weil man die Bildung von Parallelgesellschaften verhindern will? Als ob die Schule die Ausbildung von gemeinschaftsignoranten Partikularinteressen durch die neoliberale Wettbewerbskultur nach Pisa nicht erst in Gang setzen würde! Kinder ohne Schule würden keine sozialen Erfahrungen machen? Nichts wird Homeschool-Eltern davon abhalten, ihre Kinder auch weiterhin in den Fußballverein oder die Diskothek zu schicken. Und ob die sozialen Erfahrungen, die man an Schulen machen kann, immer wertvoll sind, bleibt im Hinblick auf amtliche Gewaltstatistiken, Schulschwänzer und Schulabbrecher fraglich.

Es ist wunderbar, dass sich der Staat um die sorgt, die die Bildung ihrer Kinder nicht aus eigener Kraft sichern können. Aber die anderen sollte er nicht zu ihrem Glück zwingen. Vielleicht wäre es einfach möglich, die staatlichen Schulen so gut zu machen, dass niemand nach Alternativen sucht?

Der Autor ist Professor für systematische Pädagogik in Bonn.

Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/;art141,2460761

FAZIT:
Wir als Christen sind der festen Überzeugung, daß die seit 1938 vorherrschende Form der Schulpflicht übertrieben ist, da sie Glaubens-, Gewissens, und Bildungsfreiheit erstickt. Es fehlt an Freiraum und an Freiheit. Deshalb muß die Schulpflicht wieder als reine Bildungspflicht verstanden werden. Es kann nicht angehen, daß im Überwachungsstaat Deutschland christliche Familien vom Staat zerrüttet werden durch Sorgerechtsentzug, Beughaft und Zwangsgeld, weil sie Schulunterricht zu Hause machen, während die deutschen Behörden viel zu lax gegen echte Schulschwänzerei, Pornogravieh und andere jugendgefährdende Tendenzen vorgeht. Wer den “Jugendschutz” wirklich ernst nimmt, der sollte dankbar sein für jede Familie, die ihre Kinder zu Hause unterrichtet. Der Staat sollte solche Familien vielmehr bei der Erfüllung der Bildungspflicht unterstützen anstatt dreist zu versuchen, die Kinder zu verstaatlichen und jeder privaten Initiative Sans ins Getriebe zu streuen.

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Jan 18 2008

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Ingo Breuer

Betonkopf: Beckstein hält an Schulpflicht fest

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Otting (pm) – Auch Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein ist der Meinung, dass die beiden Ottinger Kinder, die von ihren Eltern zu Hause unterrichtet werden, nicht von der Schulpflicht befreit werden können. Das Ehepaar, das seit rund acht beziehungsweise sechs Jahren die Kinder aus religiösen Gründen zu Hause unterrichtet (wir berichteten), hatte sich an Beckstein gewandt.

In dem Antwortschreiben heißt es unter anderem, dass es auch aus Sicht des Ministerpräsidenten keinen Grund gibt, die rechtliche Bewertung des Schulboykotts, der auch von den zuständigen Verwaltungsgerichten bestätigt wurde, in Frage zu stellen. Dem Ehepaar sei anhand einschlägiger Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bereits schon früher mehrfach eingehend dargelegt worden, dass sowohl die Schulpflicht wie auch die Inhalte des Unterrichts an bayerischen Schulen keineswegs gegen Verfassungsrecht verstoßen würden.

Zudem sei die Erstellung der Richtlinien für die von ihnen besonders kritisierte Familien- und Sexualerziehung sowie deren Umsetzung im Unterricht im Einvernehmen beziehungsweise ohne Beanstandungen der Kirchen.

Beckstein führt weiter aus, dass er grundsätzlich großen Respekt vor Menschen habe, die sich öffentlich zu ihrem Glauben bekennen und sich bemühen würden, danach zu leben – so lange diese Glaubenssätze nicht in einer sehr subjektiven Weise als Rechtfertigung dafür interpretiert würden, demokratisch-rechtsstaatlich zustande gekommene Normen der Gemeinschaft zu verletzen.

“In unserem Land hat sich jeder an die geltenden Gesetze zu halten”, so der Ministerpräsident weiter. Auch ein Ministerpräsident könne niemanden von der Erfüllung von Gesetzespflichten entbinden. Er fordert daher die Eheleute auf, mit den zuständigen staatlichen und kommunalen Stellen konstruktiv zusammenzuarbeiten und dabei ihren Standpunkt nochmals zu überdenken und ihrer Gesetzespflicht nachzukommen. Niemand möge so naiv sein und sich von Herrn Becksteins Version von Gesetzestreue und Pflichterfüllung beeindrucken lassen. Die CDU/CSU sollte erstmal lernen sich an die Erfüllung von Gestzespflichten zu halten, wenn es um Spendengelder geht. Die diversen Spendenaffären der CDU, die Verflechtungen mit dem Waffenhändler Schreiber und der mysteriöse (Selbst?)Mord von Uwe Barschel reichen mir. Parteien, die in schmutzige Geschäfte verwickelt sind, Dreck am Stecken haben und selber das geltende Recht verdrehen, um ihr Programm durchzuziehen, brauchen mich nicht an die Erfüllung von Gesetzespflichten zu erinnern. Veräppeln kann ich mich selbst.

Herr Beckstein liegt auch rein sachlich falsch: Sobald Wirtschaftsinteressen es diktieren, werden in Deutschland Gesetze im Nullkommanix geändert. Die CSU in Bayern weiß das ganz genau. So ist im Grundgesetz die Sonntagsruhe verankert. Strenggenommen wären damit alle verkaufsoffenen Sonntage verfassungswidrig. Warum werden hier keine Zwangsgelder verhangen? Warum werden hier keine Geschätsführer aus dem Einzelhandel von der Polizei abgeholt und in Beughaft gesteckt? Warum rückt Sonntags keine Polizei an, die alle Kunden aus den Geschäften treibt und die Läden dicht macht? Warum werden die Befürworter für verkaufsoffene Sonntage nicht von der Polizei abgeholt und in zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen? Mit christlichen Familien, die ihre Kinder zu Hause unterrichten, hat man all dieses Unrecht angestellt.

Selbst Teenager-Musikgruppen wurden von der Schulpflicht freigestellt. Für Schwulenverbände wurden Gesetze verändert und neugeschaffen, damit sie ihre Homo-”Ehe” bekommen. Warum hat man die Sodomiten nicht in den vergangenen Jahrzehnten daran erinnert, daß sie mit ihrem widernatürlichen, schändlichen Wandel ihre Gesetzespflichten mißachten? Wehrdienstverweigerer hat man von der Wehrpflicht entbunden wegen ihres Gewissens. Es ist somit klar, daß Gesetze kein starres System sind. In einem freiheitlich-demokratischen Staat gibt es eine gesetzgebende Macht. Die steigende Nachfrage nach Heimschule muß jetzt endlich registriert werden und der gesetzliche Rahmen geschaffen werden. Die Unterdrückung von alternativen Bildungswegen schadet unserer Gesellschaft.

Bereits Ende 2007 hat sich Landrat Stefan Rößle mit der schriftlichen Bitte an das Kultusministerium gewandt, in einem gemeinsamen Gespräch mit den Verantwortlichen in den zuständigen Ministerien in München, das weitere Vorgehen abzustimmen. Er möchte dabei auch eine einheitliche Vorgehensweise in den Schulverweigerungsfällen sicherstellen, teilte des Landratsamt nun mit.´

Wir werden weiterhin für die Legalisierung und Anerkennung von Heimschule in Deutschland beten, denn der Herr rettet aus aller Not.

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