Monatsarchiv für Juni 2008

Jun 30 2008

Profile Image of Ingo Breuer
Ingo Breuer

"In der Schule verrohen die Kinder"

Abgelegt unter Allgemein

29. Juni 2008, 04:00 Uhr
Von Karsten Kammholz
Im hessischen Archfeld weigert sich ein Elternpaar, seine Kinder in die Schule zu geben. Es unterrichtet sie aus religiösen Gründen selbst – und wurde nun zu drei Monaten Gefängnis verurteilt
Das Wort Gottes ist allgegenwärtig in dem unscheinbaren Fachwerkhaus. Es ist in Holztafeln eingeritzt oder eingerahmt hinter Glas. Ein alttestamentlicher Vers prangt über dem Hauseingang, ein weiterer am Briefkasten, der nächste im Hausflur und in den Zimmern etliche mehr: Es sind Psalmen, die Sprüche Salomos, Verse des Propheten Hosea. Hausherr Jürgen Dudek, ein schmächtiger Mann von 47 Jahren, steht im Wohnzimmer und zeigt auf ein gerahmtes Bibelzitat. Das habe ihm zuletzt sehr geholfen, sagt er. Es ist Jesaja 33,22: “Denn der Herr ist unser Richter.”
Ein anderer Richter, ein weltlicher, hat Jürgen Dudek am Landgericht in Kassel vor wenigen Tagen zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Auch Dudeks Frau Rosemarie, 42, soll für drei Monate weggesperrt werden. Nach weltlichen Maßstäben haben die Dudeks eine Straftat begangen, und das wiederholt. Das Ehepaar weigert sich, seine Kinder zur Schule zu schicken.
Seit neun Jahren lebt die Familie im hessischen Dorf Archfeld. So etwas wie Lärm hört man hier nur, wenn der Bauer mit dem Traktor durch die engen Gassen knattert. Das Fachwerkhaus der Dudeks mit knarzenden Dielen, tiefen Decken und kleinen Zimmern ist einfach eingerichtet. Auf der Wohnzimmercouch sitzt Rosemarie Dudek. Ihre blonden Haare verbirgt sie unter einem roten Kopftuch. Andächtig stillt sie die acht Monate alte Tochter Sulamith. Es ist ruhig im Haus. Die anderen sechs Kinder spielen auf der benachbarten Wiese mit dem Familienhund. Jonathan, 15, Lukas, 14, Daniel, 11, Jeremia, 8, Noah, 5, und Jemima, 3, sind eigentlich ganz normale Kinder. Sie gehen zum Schwimmverein, zur Jugendfeuerwehr, zu den Pfadfindern. Und doch sind sie anders. Ihre Eltern, fromme Christen, unterrichten sie zu Hause: mit Klassenstufen, Schulbüchern, Stundenplan, Hausaufgaben und Ferien. Vier bis fünf Fächer schaffen sie an einem Tag. Im Moment sind in Hessen Ferien. Auch für die Dudek-Kinder.
Die Eltern, sie evangelisch, er katholisch erzogen, sind normal zur Schule gegangen. Allerdings nicht gern, denn sie empfanden es als Einengung. Im Studium lernten sie sich kennen. Sie hat lange als Musiklehrerin gearbeitet. Er war früher Journalist, arbeitete auch für eine Boulevardzeitung. Jetzt unterrichtet er nachmittags bei zwei Nachhilfeorganisationen. Ansonsten sind sie nur für die Kinder da. Und für Gott. Sie sagen: “Wir schenken Gott unser ganzes Vertrauen.” Und: “Christus lebt in uns.” Amtskirchen lehnen sie ab. Ihre Erziehung ist konfessionslos, aber bibeltreu.
Die Dudeks sind sich ihrer Sache sicher. Die Schulausbildung der Kinder wollen sie nicht dem Staat überlassen. Die Werte, die in der Schule vermittelt würden, passten nicht zu ihren eigenen. “In der Schule verrohen Kinder zwangsläufig”, findet der Vater. “Sie lässt keinen Raum für Sensibilität.” Ihren ältesten Sohn Jonathan hatten sie anfangs in eine christliche Schule gegeben. Doch selbst diese entsprach nicht ihren Vorstellungen. Denn wer kenne die Kinder besser als die eigenen Eltern, fragen die Dudeks. “Warum misstraut der Staat uns so sehr?” Der Staat ist in diesem Fall das Schulamt. Seit Jahren schon hat die Aufsichtsbehörde die Dudeks im Visier. Den Antrag der Eltern, den Hausunterricht als Ersatzschule anzuerkennen, lehnte das Amt ab. “Das, was die Dudeks machen, hat mit Schule nichts zu tun”, sagt der leitende Schulamtsdirektor Gerhard Finke.
Dudeks wiederum beklagen, dass nie jemand vom Schulamt sie besucht hat, um die Unterrichtsbedingungen zu prüfen. “Dazu gab es keinen Grund”, entgegnet Finke. Er verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Religionsfreiheit niemanden von der Schulpflicht entbinde, Christen genauso wenig wie Muslime oder Juden.
Der Streit eskalierte. Das Schulamt zeigte die Dudeks an. Das erste Verfahren stellten die Richter noch gegen 300 Euro Bußgeld ein. Dudeks zahlten, schickten die Kinder trotzdem nicht zur Schule. Das Schulamt stellte erneut Strafanzeige. Nun sollten sie 900 Euro Bußgeld zahlen. Doch die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe gefordert und ging in Berufung. “Die Geldstrafen haben die Dudeks nicht beeindruckt. Da herrscht offenbar totale Uneinsichtigkeit”, sagt Oberstaatsanwalt Hans Manfred Jung. “Wir hatten keine andere Wahl.” Der Richter folgte der Staatsanwaltschaft und verurteilte die Eltern zu je drei Monaten Haft.
Jürgen und Rosemarie Dudek haben Revision dagegen eingelegt. Mit dem Fall wird sich nun das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main beschäftigen. Sollten die Richter dort keine Rechtsfehler im Kasseler Urteil finden, müssen die Eltern die Haft antreten. Um die Kinder nicht allein zu lassen, würde Jürgen Dudek zuerst ins Gefängnis gehen, dann seine Frau. Sie sagt: “Lieber drei Monate Gefängnis für uns Eltern als jahrelanges Gefängnis in der Schule für die Kinder.”
Sie hätten schon Vertrauen in den Rechtstaat, sagen die Dudeks. Und natürlich wolle man nach seinen Gesetzen leben: “Wir sind Realisten.” Nur bei der Sache mit dem Unterricht, da gehe ihnen der Rechtsstaat eindeutig zu weit. Sie beklagen einen Eingriff in die Erziehung der Eltern und damit in ihre religiöse Entfaltung.
Tatsächlich nimmt es kaum ein anderes Land in Europa mit der Schulpflicht so genau wie Deutschland. In den meisten Nachbarstaaten sind die Regelungen für das sogenannte Homeschooling lockerer. Ans Auswandern haben die Dudeks deswegen auch schon gedacht. Im vergangenen Jahr wollten sie nach Neuseeland ziehen. Aber für das Haus in Archfeld fand sich kein Käufer. So scheiterte der Plan schlicht am Geld.
Statt auszuwandern, wollen die Dudeks nun weiter kämpfen. Drei ihrer Söhne sind im schulpflichtigen Alter. “Schulpflicht heißt Schulbesuchspflicht”, teilt das Ministerium mit. Am ersten Schultag nach den Sommerferien werden die Kinder trotzdem daheim bleiben. Spätestens um sieben Uhr am Morgen werden sie im Schulzimmer gegenüber von der Wohnstube an den Schreibtischen sitzen, wie üblich die Morgenandacht mit den Eltern feiern und dann über ihren Heften und Büchern brüten.
Der 15-jährige Jonathan wird dann schon auf dem Weg zu seiner Lehrstelle sein, einem renommierten Tischlereibetrieb in der Region. Er hat vor einigen Wochen seinen Realschulabschluss an der örtlichen Schule gemacht. Den konnten ihm seine Eltern nicht bieten. Also ging Jonathan ein halbes Jahr in die zehnte Klasse und schloss mit einem Durchschnitt von 1,1 als Klassenbester ab. Seine Schulleiterin sagt, er sei “sehr intelligent” und “absolut geeignet, das Abitur abzulegen”. Nach dem halben Jahr hatte er aber erst mal genug von der Schule: “So manche Stunden habe ich dort als Zeitverschwendung gesehen”, sagt er leise. Und wenn seine Mitschüler in den Pausen im Internet surften, ging er lieber mit den jüngeren Kameraden Fußball spielen. Durch Jonathans Leistungen sehen sich die Eltern bestätigt. Doch im Schulamt fragt man sich, wie Jonathans Weg wohl verlaufen wäre, hätte er die Schule regulär absolviert. Schulamtsdirektor Finke sagt: “Vielleicht hätte er sogar eine Klasse überspringen können.” Jonathan wird im Juli 16 Jahre alt. Er will nun Schreiner werden, und er ist stolz auf den Ausbildungsplatz. Es war seine einzige Bewerbung.
Podcast zum Thema:
Hinweisen möchte ich noch auf einen Podcast des Bayerischen Rundfunks zur Familie Dudek. Innerhalb des Campus Magazins waren die letzen 4 Minuten diesem Thema gewidmen. Den kompletten Podcast kann man sich hier anhören oder auch direkt herunterladen:
Hochschul-Neubauten , Haftstrafe für Hausunterricht – 22.06.2008
http://download.br-online.de/podcast/mp3-download/b5aktuell/mp3-download-podcast-campusmagazin.shtml
Oder: MP3 herunterladen
Sende Artikel als PDF an PDF Drucker

Ein Kommentar

Jun 25 2008

Profile Image of Ingo Breuer
Ingo Breuer

Hessische Vorzeigefamilie zu Haftstrafen verurteilt

Abgelegt unter Allgemein

Presseerklärung zum Gerichtsurteil über die Homeschool-Familie Dudek

Hausunterricht sei eine kriminelle Handlung, vergleichbar mit dem Lastwagenfahrer, der sich immer wieder neu betrunken hinter das Steuer seines Wagens setzt. So zumindest nach Meinung eines leitenden Staatsanwaltes in Kassel. Seinem Antrag auf jeweils 3 Monaten Haft ohne Bewährung für die Eheleute Dudek wurde vom Gericht stattgegeben Eine delikater Vergleich: Denn Millionen Eltern sind gezwungen ihre eigenen Kinder immer wieder in eine Schule zu schicken, die das Wohl ihrer Kinder immer öfter gefährdet.

Die Begründungen für das harte Vorgehen gegen zu Hause unterrichtende Familien sind zwar stereotyp immer gleich, halten aber einer seriösen sachlichen und rechtlichen Prüfung nicht stand:
Dass “die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran” habe, “der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten “Parallelgesellschaften” entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren”, ist keine rechtliche, sondern eine rein politische Begründung. Mit einem Rechtsstaat ist sie jedenfalls unvereinbar. In einem solchen sind unterschiedliche Lebensentwürfe selbstverständlich, der Staat regiert eben nicht in diese hinein. Ganz abgesehen davon, dass Homeschooling weltweit in alle Gesellschaften integriert ist. In vielen deutschen Großstädten existieren dagegen Parallelgesellschaften trotz eisernem Schulbesuchszwang.
Der immer wieder postulierte eigenständige “staatliche Erziehungsauftrag” ist nirgendwo im Grundgesetz definiert, der dafür bemühte Art. 7 GG stellt lediglich das gesamte Schulwesen unter die Aufsicht des Staates. Allerdings steht auch das Kantinen- und Gaststättengewerbe unter staatlicher Aufsicht, niemand käme aber auf die Idee, deshalb das Essen zu Hause zu verbieten und von einem staatlichen Ernährungsauftrag zu reden.
Die jetzige Entscheidung ignoriert die geltend gemachten Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit des Art. 4 sowie das natürliche und anerkannt vorstaatliche Elternrecht des Art. 6 GG und internationaler Menschenrechtsvereinbarungen.
Auch der immer wieder aufgestellte Grundsatz, dass der Schutz von Minderheiten ein Wesensbestandteil eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates sei, findet in dieser Entscheidung keinerlei Beachtung. Vielmehr wird er stillschweigend durch die neuen politischen Leitsätze der Verhinderung und Beseitigung von “Parallelgesellschaften” ersetzt, als hätte es ihn nie gegeben. Das hat den Geschmack einer angestrebten Einheitsgesellschaft, die nach den schlechten Erfahrungen im Einheitsstaat kein Bürger mehr will.Um das Wohl der Kinder und die beste Form der Bildung geht es Richter und Staatsanwalt dabei am wenigsten, blieb doch die Tatsache, dass der älteste Sohn der Familie Dudek bei seinem Wechsel auf die örtliche Schule die dortige Eignungsprüfung mit lauter Einsen als Klassenbester absolvierte, völlig außer Betracht. Auch einem Wechsel zum Oberstufengymnasium stehe nichts im Weg, wurde von dort signalisiert. Der Schulamtsdirektor zeigte sich sichtlich beeindruckt von der minutiös geführten Dokumentation des häuslichen Unterrichts durch Vater Jürgen Dudek. Das alles sollte zu denken geben: Homeschooling ist tatsächlich so normal und funktioniert, wie es weltweit geschieht.Deutschland, in Sachen Bildung ohnehin nicht Europameister, hat sich hier isoliert. So wies UN-Sonderbeauftragter Vernor Munoz in seinem Report “Mission on Germany” letztes Jahr darauf hin, dass “Bildung nicht auf reine Schulanwesenheit reduziert werden darf”. Vielmehr stellten “Fernlehrmethoden und Homeschooling …. gültige Optionen dar, die unter bestimmten Umständen weiterentwickelt werden können, wobei nicht vergessen werden darf, dass Eltern das Recht haben, die geeignetste Art der Bildung für ihre Kinder zu wählen, wie dies auch in Art. 13 der Internationalen Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgelegt ist.” Auch Jan Figel, EU-Bildungskommissar, antwortete in einer öffentlichen Anhörung auf eine Frage zum Homeschooling: “Die Charta garantiert das Recht der Eltern, den von ihnen bevorzugten Weg der Bildung zu wählen. Pluralismus ist der richtige Weg… Die EU ist ein Mosaik, aber wir müssen alle Unterschiede respektieren, wir brauchen Verschiedenheit in Einheit.” Längst haben weltweit, von einigen wenigen Staaten wie China oder Nordkorea abgesehen, fast alle Länder Regelungen zu freiem Lernen zu Hause getroffen und ermöglichen Familien alternative Bildungswege, teilweise wird die Bildung zu Hause sogar finanziell gefördert.Das Urteil im Fall Dudek ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der im Grundgesetz verankerten Verantwortung der Eltern für ihre Kinder. Sie passt ins Bild wie Kindergartenpflicht, Ganztagsbeschulung und die geplante Krippenpflicht. Mehr noch: Eine siebenfache Mutter, die ihr Jüngstes noch stillt, aus Gründen der Staatsräson ins Gefängnis zu stecken, zeugt nicht nur vom Verlust der Verhältnismäßigkeit der Mittel, sie ist Ausdruck einer eiskalten Unmenschlichkeit, in der Familien unter Generalverdacht stehen und der Staat die “Lufthoheit über den Kinderbetten” (Olaf Scholz, SPD) für sich beansprucht. Schöne neue Welt?!

Kontakt und Ansprechpartner für Rückfragen
Internet: http://www.netzwerk-bildungsfreiheit.de/

Sonderseite zur Familie Dudek:
http://www.netzwerk-bildungsfreiheit.de/html/dudek.html

Zum Thema Homeschooling in Hessen:
http://www.youtube.com/watch?v=WAmyi3ERBUQ

Videobeitrag des Hessischen Rundfunks:
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?key=standard_document_34512998&jmpage=1&type=v&rubrik=15662&jm=1&mt=flv&mediakey=fs/hessenschau/20080617_homeschooling&small=true

Sende Artikel als PDF an PDF Creator

Kommentare deaktiviert

Ältere Einträge »

Better Tag Cloud