Sep 29 2009
Freundeskreis Maria Goretti
Heute möchte Ich Ihnen eine interessante Internetpräsenz empfehlen. Es geht um Gottes Ruf zu unserer Heiligung:
“Von Unzucht und Schamlosigkeit… soll bei euch nicht einmal die Rede sein. Auch Sittenlosigkeit und … zweideutiges Geschwätz schickt sich nicht für euch…” Eph. 5:3,4.
http://www.freundeskreis-maria-goretti.de/
Dieser Freundeskreis orientiert sich am Vorbild der heiliggesprochenen Maria Goretti. Hier ist ein kurzer Lebensbericht. Ihre Reinheit hat sie mit dem Leben bezahlt. Es ist erwähnenswert, daß Maria Goretti dem Täter nicht nur auf dem Sterbebett vergeben hatte, sondern daß sich der Täter später bekehrt hat und einem Kapuzinerkloster beitrat und selbst samt Maria Gorettis Mutter bei der Heiligsprechung anwesend war.
Von diesem Vorbild der Reinheit Maria Gorettis leiten sich die Forderungen des Freundeskreises ab:
So fordern wir die Abschaffung der Schulsexual”erziehung”,
- weil sie massiv das Recht der Eltern missachtet, ihren Kindern selber eine – ihrer religiösen und sittlichen Überzeugung gemäße – geschlechtliche Erziehung zuteil werden zu lassen,
- weil sie das Recht der Kinder, in Keuschheit aufzuwachsen, missachtet
- und weil sie sexuelle Bedarfsweckung und Verführung zur Sünde darstellt.
Der einfache Merksatz lautet: Keine Schulsexualerziehung ohne Verletzung des Schamgefühls.
Der Freundeskreis weist auch korrekt darauf hin, daß die heutige Praxis der Schulsexualerziehung die Elternrechte mißachet und spricht von einer ” ungerechten Inbeschlagnahme dieses Rechts durch die Schule”. Während sich politisch korrekte Kreise für sog. “Kinderrechte” stark manchen, weist der Freundeskreis auf die sog. vatikanische Charta der Familienrechte. Die Absicht dieses Dokumentes ist, “den heutigen Menschen – ob Christen oder nicht – eine möglichst vollständige und geordnete Zusammenstellung der grundlegenden Rechte vorzulegen, die mit jener naturgegebenen und universellen Gemeinschaft verbunden sind, wie sie die Familie darstellt”.
Christen, die sich für die Bewahrung von Freiheit, Familie und Glaube einsetzen, sollten sich diese Charta zunutze machen, denn sie ist ein Gegenstück zu der UN-Konvention für Kinderrechte, die letztlich auf die systematische Mißachtung des Gebots “Ehre Vater und Mutter” hinausläuft und die vom Schöpfer eingesetzte Autoritätsstruktur der Familie aufspaltet. So spricht der Prophet Maleachi davon, daß sich durch das Evangelium das Herz der Väter den Kindern und das Herz der Kinder den Vätern zuwendet (Mal. 3:24). Die UN-Konvention kehrt dies ins Gegenteil um und stellt die Generationen gegeneinander in Rechtsstreit. Es ist auch kein Wunder, daß die Internetseiten von Kinderrechtsorganisationen häufig auf Anwälte hinweisen, die sich dann noch schneller ein schönes Luxus-Cabrio für 50.000 € kaufen können.
Hier Artikel 5 aus der vatikanischen Familiencharta:
»ARTIKEL 5
Weil sie ihren Kindern das Leben geschenkt haben, besitzen die Eltern das ursprüngliche, erste und unveräußerliche Recht, sie zu erziehen; darum müssen sie als die ersten und vorrangigen Erzieher ihrer Kinder anerkannt werden.
a) Eltern haben das Recht, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren moralischen und religiösen Überzeugungen zu erziehen…
b) Eltern haben das Recht, Schulen und andere Hilfsmittel frei zu wählen, die notwendig sind, um die Kinder in Übereinstimmung mit ihren Überzeugungen zu erziehen…
c) Eltern haben das Recht auf Gewähr, dass ihre Kinder nicht gezwungen werden, Schulklassen zu besuchen, die nicht in Übereinstimmung stehen mit ihren moralischen und religiösen Überzeugungen.
Insbesondere die Geschlechtserziehung – die ein Grundrecht der Eltern darstellt -, muss immer unter ihrer aufmerksamen Führung geschehen, ob zu Hause oder in Erziehungseinrichtungen, die von ihnen ausgewählt und kontrolliert werden. (…)
e) Das vorrangige Recht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, muss in allen Formen des Zusammenwirkens zwischen Eltern, Lehrern und Schulleitung gewahrt bleiben (…)«
Das ist klare Sprache, die ein unveräußerliches Recht einräumt. Christen glauben, daß Rechte nicht vom Staat sondern von Gott i. S. eines Naturrechts verleiht werden. Aufgabe der Obrigkeit ist die Wahrung dieser gottgegebenen Rechte. Säkulare Institutionen wie UN oder EU jedoch haben ein völlig anderes Rechtsverständnis. Gott ist nicht mehr der Urspung von Rechten. Bei UN und EU sind Rechte nur noch vom Staat gewährte Privilegien, die eben doch veräußerlich sind. Zuerst wird ein Recht eingeräumt und dann wird es in den folgenden Artikeln durch weitere beliebige Auflagen wieder hinweg qualifiziert. Auch der Lissaboner Vertrag ist nach diesem Muster gestrickt.
Wir sollten alles mögliche tun, um die vatikanische Familiencharta von 1983 wieder ins Gespräch zu bringen und sie den Politikern unter die Nase reiben. Hier ist der vollständige Text. Sichern Sie sich dieses Dokument als PDF, denn sie werden einmal Gelegenheit haben, es an Lehrer, Abgeordnete, Seelsorge usw. weiterzusenden. Christliche Schüler können diese Charta ihren Biologielehrern usw. vorlegen!
In der Rubrik Erfahrungen mit der SchulSE berichten Eltern und Schüler über die jugendgefährdenden Lehrinhalte, die sie in öffentlichen Schulen vorfanden und über erfolgreiche Versuche über Möglichkeiten der Unterrichtsbefreiung.
Schule ist ein Missionsfeld. Gläubige Schüler sind die Missionare. Hier ist ein Beispiel:
Schüler hielten trotz Druck der Schule stand
Baden-Württemberg, 8. Klasse, Hauptschule
Im Fach „Materie, Natur, Technik“ (MNT) wird Sexualaufklärung betrieben. Eine Stunde SE hatte der Bub leider schon. Er lehnt ebenso wie seine Mutter SchulSE ab. Sie ließ sich vom FMG die „Dissensregelung“ des Kultusministeriums von Baden-Württemberg zusammen mit dem Dokument des Päpstl. Rates für die Familie senden und gab ihrem Sohn für den Lehrer einen Brief mit, er werde aus religiösen Gründen und aufgrund der Dissensregelung an der schulischen SE nicht teilnehmen. Sie könne noch weitere Unterlagen vorlegen. – Der SE-Unterricht wird außerdem noch von einem Mädchen abgelehnt. Beide Schüler wurden nun angewiesen, zur Rektorin zu gehen. Dort wurden sie von der Schulsekretärin und von zwei Lehrern bearbeitet, an der SE teilzunehmen. Beide blieben fest und ließen sich nicht beeinflussen. – Am nächsten Tag sollte die Klasse eine SE-Arbeit schreiben. Beide Schüler erklärten, dass sie die Arbeit nicht schrieben. Der Lehrer hat „geschrien“, aber die an den Pranger gestellten beiden Schüler ließen sich nicht einschüchtern. Sie verließen die Klasse (und erhielten auch keine Aufgabe, wie sonst bei Nichtteilnahme am SE-Unterricht üblich).
Normalerweise sind die Schüler, für deren SE-Befreiung sich Eltern einsetzen, nicht diesem unerhörten Druck ausgesetzt, sondern der zuständige Lehrer verweist die Eltern auf ein Gespräch mit der Schulleitung. Aufgrund der Dissensregelung ist dann die Befreiung nur mit der Berufung auf die SE-Ablehnung aus religiösen Gründen, ohne weitere Argumentation, gegeben. In diesem Fall waren die Jugendlichen, getragen durch Gebet, selber sehr tapfer. Die Mutter: „Ich bin stolz auf meinen Sohn.“
Das ist vorbidliches Verhalten seitens der Schüler. Nachahmenswert!
Nachahmenswert ist auch die Dissensregelung in Baden-Württemberg, die es leider nicht in allen Bundesländern gibt. Hier besteht Nachholbedarf beim Gesetzgeber.
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